Brauchtumsfeuer
Fehlende Pflichtfelder!
Anmerkung hierzu.
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstr. 12
39524 Schönhausen (Elbe)
Brauchtumsfeuer anzeigen
(gemäß § 8 Abs. 1 der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land)

1. Daten der antragstellenden Person

Die Antragstellung erfolgt im Namen eines Dritten (z.B. Ortschaft, Verein, freiwillige Feuerwehr o.ä.).

2. Daten des geplanten Brauchtumsfeuers

Angaben zum Zeitpunkt
Hinweis:
Brauchtumsfeuer sind mindestens 2 Wochen vor dem beabsichtigten Termin anzuzeigen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist besteht die Möglichkeit des Verbotes!
Angaben zum Durchführungsort und Brennmaterial
Verwendetes Brennmaterial
Daten zu den verantwortlichen Personen während der Durchführung
Hinweis:
Es sind 2 verantwortliche Personen anzuzeigen, welche den Brennplatz während des gesamten Brennvorgangs zu beaufsichtigen haben.
Die antragstellende Person ist zugleich eine verantwortliche Person während der Durchführung des Brauchtumsfeuers.
1. Verantwortliche Person
2. Verantwortliche Person

3. Erklärungen

Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben.
Ich bestätige die  Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land gelesen und verstanden zu haben.
Die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land darf im Rahmen der Pressearbeit die Informationen über Zeitpunkt, Ort und Veranstalter des Brauchtumsfeuers an die regionale Presse weitergeben.
Ich bin damit einverstanden, dass die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land zur Erfüllung ihrer Aufgaben meine personenbezogenen Daten erhebt und verarbeitet. Ich bin darüber informiert worden, dass ich jederzeit das Recht habe, Auskunft über meine gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten und dass ich diese Daten jederzeit berichtigen, löschen oder sperren lassen kann. Zudem kann ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten jederzeit widerrufen.
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