Hundeanmeldung
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Anmerkung hierzu.
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstr. 12
39524 Schönhausen (Elbe)
Wird von der Stadt ausgefüllt:
Hundehaltung anmelden
- gemäß § 15 Abs. 3 des Gesetztes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren des Landes Sachsen-Anhalt (HundeG LSA)
- gemäß der geltenden Hundesteuersatzungen der Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Hinweis:
- gemäß der allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anahlt Kostentarif 66, Nr. 1.3.2 erhebt die Verbandsgemeinde für jede
  Anmeldung einer Hundehaltung einmalig eine Verwaltungsgebühr in Höhe von derzeit 10,00 Euro.

1. Angaben zur Hundehalterin/ zum Hundehalter

2. Angaben zum Hund

Geschlecht
Handelt es sich bei Ihrem Hund um einen Mischling?
Sind weitere Hunde im Haushalt vorhanden?

3. Kennzeichnung

Gemäß § 2 Abs. 2 HundeG LSA ist jede Person oder Stelle, die einen Hund hält, verpflichtet, den Hund spätestens sechs Monate nach der Geburt durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt mit einem Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) kennzeichnen zu lassen.
Der Hund ist mit einem Transponder gekennzeichnet

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4. Haftpflichtversicherung

Gemäß § 2 Abs. 3 HundeG LSA ist die Halterin oder der Halter verpflichtet, spätestens drei Monate nach der Geburt des Hundes bzw. der Aufnahme der Hundehaltung eine Haftpflichtversicherung über mindestens eine Million Euro für Personen und Sachschäden sowie 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden abzuschließen.
Wurde bereits eine Haftpflichtversicherung gemäß § 2 Abs. 3 HundeG LSA abgeschlossen?

5. Zahlungsweise Hundesteuer

Hinweis: Gemäß Hundesteuersatzung der Mitgliedsgemeinden ist die Hundesteuer jährlich zu entrichten.

6. Steuerbefreiung

Gemäß § 8 der Hundesteuersatzung der Mitgliedsgemeinden kann eine Steuerbefreiung beantragt werden.
Hinweis: Die erforderlichen Nachweise sind dem Antrag beizufügen.
Ich beantrage die Prüfung einer Steuerbefreiung nach:
(bitte auswählen)
für Hunde, die ausschliesslich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B", „BL", „aG" oder „H" besitzen.
für Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, welche ausschließlich für die Bewachung von Herden verwendet werden.
für Hunde, die von ihrem Halter aus einem Tierheim erworben wurden, bis zum Ablauf von sechs Monaten nach dem Erwerb.
für erfolgreich geprüfte Jagdgebrauchshunde im Sinne § 2 Abs. 3 des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt von Jagdausübungsberechtigten und bestätigten Jagdaufsehern, sofern diese Inhaber des Jagdscheines sind, und der Hund ausschließlich zum Zwecke der Jagd eingesetzt wird.
beizufügender Nachweis: Schwerbehindertenausweis
beizufügender Nachweis: Nachweis über die gehaltene Herde
beizufügender Nachweis: Bestätigung des Tierheims
beizufügender Nachweis: Jagdschein und Nachweis Jagdgebrauchshund (Jagdgebrauchsprüfung)

7. Steuerermäßigung

Gemäß § 9 der Hundesteuersatzung der Mitgliedsgemeinden kann eine Steuerermäßigung auf 50 v.H. beantragt werden.
Hinweis: Die erforderlichen Nachweise sind dem Antrag beizufügen.
Ich beantrage die Prüfung einer Steuerermäßigung nach:
(bitte auswählen)
für einen Hund, der der Bewachung von bewohnten Gebäuden dient, die von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt liegt.
für einen Hund, der der Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen dient, die von den nächsten bewohnten Gebäuden mehr als 300 m entfernt liegt..
für Hunde, die die Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde vorgeschriebene Prüfung vor Leistungsprüfern der zuständigen Fachorganisation mit Erfolg abgelegt haben und den Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen. Die Ablegung der Prüfung ist durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses nachzuweisen und die Verwendung des Hundes in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.
für Jagdgebrauchshunde, die eine Jagdeignungsprüfung abgelegt haben und neben persönlichen Zwecken auch der Jagd dienen.
für Hunde die von zugelassenen Unternehmungen des Bewachungsgewerbes oder von berufsmäßigen Einzelwächtern neben persönlichen Zwecken auch zur Ausübung des Wachdienstes dienen.
beizufügender Nachweis: Prüfungszeugnis
beizufügender Nachweis: Jagdschein und Nachweis über Jagdeignungsprüfung
beizufügender Nachweis: Nachweis über Bewachungsgewerbe

8. Erklärungen

Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben.
Ich bin damit einverstanden, dass die Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land zur Erfüllung ihrer Aufgaben meine personenbezogenen Daten erhebt und verarbeitet. Ich bin darüber informiert worden, dass ich jederzeit das Recht habe, Auskunft über meine gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten und dass ich diese Daten jederzeit berichtigen, löschen oder sperren lassen kann. Zudem kann ich meine Einwilligung zur Verarbeitung meiner Daten jederzeit widerrufen.
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