Hundeummeldung
Fehlende Pflichtfelder!
Anmerkung hierzu.
Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
Bismarckstr. 12
39524 Schönhausen (Elbe)
Bismarckstr. 12
39524 Schönhausen (Elbe)
Wird von der Stadt ausgefüllt:
Hundehaltung - Änderungen mitteilen
- gemäß § 15 Abs. 3 des Gesetztes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren des Landes Sachsen-Anhalt (HundeG LSA)
- gemäß der geltenden Hundesteuersatzungen der Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
- gemäß § 15 Abs. 3 des Gesetztes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren des Landes Sachsen-Anhalt (HundeG LSA)
- gemäß der geltenden Hundesteuersatzungen der Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land
1. Angaben zur Hundehalterin/ zum Hundehalter
2. Angaben zum Hund
{JavaScript-Block: "Kennnummer"}
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3. Angaben der zu ändernde Daten
Wichtig:
Diese Mitteilung über die Adressänderung der hundehaltenden Person ersetzt nicht Ihre Pflicht nach dem Bundesmeldegesetz, den neuen Wohnsitz beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzuzueigen. Die neue Adresse muss sich innerhalb des Gebiets der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land befinden. Anderenfalls ist der Hund bei der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land abzumelden. Bitte nutzen Sie in diesem Fall den Onlinedienst zur Hundeabmeldung.
Diese Mitteilung über die Adressänderung der hundehaltenden Person ersetzt nicht Ihre Pflicht nach dem Bundesmeldegesetz, den neuen Wohnsitz beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzuzueigen. Die neue Adresse muss sich innerhalb des Gebiets der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land befinden. Anderenfalls ist der Hund bei der Verbandsgemeinde Elbe-Havel-Land abzumelden. Bitte nutzen Sie in diesem Fall den Onlinedienst zur Hundeabmeldung.
Bitte stellen Sie die Bescheinigung des neuen Versicherungsunternehmens bereit.
4. Erklärungen
ungültiges Datum!
ungültige Dauer!